Ausschreibung 2010
I. Zeitplan
| Montag, 2. August 2010 | |||
| 24.00 Uhr | Anmeldeschluß | ||
| Sonnabend, 14. August 2010 |
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| 16.00-21.00 Uhr | Check-In und Dokumentenabnahme Donner`s Hotel (Rallye-Hotel) | ||
| 17.00-22.00 Uhr | Technische Abnahme durch die GTÜ-Prüfstelle Cuxhaven beim Rallye-Hotel | ||
| 18.00-23.00 Uhr | Get Together - Casual Dinner im Rallye-Hotel | ||
| Sonntag, 15. August 2010 |
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| ab 7.30 Uhr | Dokumentenabnahme in der Kurparkhalle Cuxhaven-Döse | ||
| 7.30-9.30 Uhr | Technische Abnahme für Nachzügler (Messeplatz Döse) | ||
| ab 09.31 Uhr | Start zur 1. Etappe | ||
| ab 12.00 Uhr | Mittagspause bei der Museumseisenbahn in Bad Bederkesa | ||
| ab 13.01 Uhr | Start zur 2. Etappe | ||
| ab 15.30 Uhr | Zielankunft auf dem Messeplatz in Cuxhaven-Döse | ||
| Kaffe und Kuchen im Kurpark | |||
| 18.00 Uhr | Siegerehrung | ||
| ab 19.00 | Rallye-Abend im BestWestern Donner`s-Hotel mit Blick auf den Weltschiffahrtsweg | ||
II. Offizielle Aushangtafeln
In der Empfangshalle des Rallye-Hotels sowie im Foyer der Kugelbake-Halle in Cuxhaven-Döse.
III. Organisation
Ausrichter der Cuxland-Oldtimer-Rallye sind das Veranstaltungscentrum der Nordseeheilbad Cuxhaven GmbH und das Autohaus Hartmut Mester, Cuxhaven.
Das Rallye-Büro befindet sich bis zum 13.8.2010 bei
| Autohaus | |
| Hartmut Mester | Wilhelm Mester |
| Am Querkamp 16 | Brockeswalder Chaussee 79 |
| 27474 Cuxhaven | 27474 Cuxhaven |
| Tel. 04721/24545 | 04721/64652 |
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Ab 14.8.2010 befindet sich das Büro im Best Western Donner`s Hotel.
Offizielle der Veranstaltung:
| Organisationsleiter | Gerhard Schlichting, Veranstaltungscentrum Cuxhaven |
| Rallye-Leiter | Wilhelm Mester, Hartmut Mester, Cuxhaven |
| Teilnehmer-Betreuung | Giesela Schmidt, Veranstaltungscentrum |
| Technische Abnahme | GTÜ, Cuxhaven |
| Auswertung | Wilhelm Mester, Cuxhaven |
| Zeitnahme | : |
| Öffentlichkeitsarbeit | Eberhard von Borstel, Cuxhaven |
IV. Beschreibung
Die Cuxland-Oldtimer-Rallye hat eine Gesamtlänge von ca. 130 km mit zwei Gleichmäßigkeitsprüfungen und sechs fahrzeugbezogenen Sonderaufgaben, aufgeteilt in zwei Etappen mit einstündiger Mittagspause bei der Museumseisenbahn in Bad Bederkesa.
Die Streckenführung sowie die Lage der Zeitkontrollen werden durch das Bordbuch vorgeschrieben
Zugelassene Fahrzeuge
| Klasse 1 | Wagen bis 1945 |
| Klasse 2 | Wagen 1946 - 1960 |
| Klasse 3 | Wagen 1961 - 1970 |
| Klasse 4 | Wagen 1971 - 1977 |
| Klasse 5 | Wagen 1978 - 1984 |
| Klasse 6 | Krad mit Beiwagen - 1984 |
| Klasse 7 | Krad bis 1945 |
| Klasse 8 | Krad - 1984 |
| Klasse 9 | Besondere Fahrzeuge, Busse, LKW etc. |
V. Teilnehmer / Anmeldung
Für die Teilnahme ist eine Lizenz nicht erforderlich. Der Fahrer muss im Besitz eines für sein Fahrzeug vorgeschriebenen Führerscheines sein.
Jeder Teilnehmer muss das Nennungsformular spätestens bei der Papierabnahme unterschreiben.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Deshalb bitte frühzeitig anmelden und gleichzeitig das Nenngeld anweisen, denn nur bezahlte Nennungen werden berücksichtigt.
VI. Nenngeld / Versicherung / Haftungsverzicht
Das Nenngeld beträgt 120.- € für Wagen und Gespanne, sowie 80.-€ für Motorräder (eine Person). Im Nenngeld sind enthalten:
| - | Rallyeschilder |
| - | Startnummern |
| - | Bewachter Parkplatz am Rallye-Hotel und am Start-/Zielbereich |
| - | Get-Together Casual-Dinner-Buffet (excl. Getränke) |
| - | Verpflegung vor dem Start |
| - | Mittagsimbiss (incl. Getränke) |
| - | Kaffee und Kuchen nach der Veranstaltung |
| - | Erinnerungsgeschenk ähnl. Plakette (Vergabe nach der Siegerehrung) |
Das Nenngeld ist mit Abgabe der Nennung zu überweisen an:
| Veranstaltungscentrum Cuxhaven | |
| Betreff: Oldtimer-Rallye 2010 | |
| Konto: 282 111 | |
| Bank: SSK Cuxhaven, BLZ 241 500 01 |
Bei Online-Nennung besteht die Möglichkeit das Nenngeld nach erfolgter Nennung bequem per Paypal zu bezahlen.
Die Nennung wird nur angenommen, wenn das Nenngeld überwiesen wurde oder als Scheck beiliegt.
Das Nenngeld wird in voller Höhe zurückerstattet:
a) an Teams, deren Nennung abgelehnt wurde,
b) wenn die Veranstaltung nicht stattfindet.
Der Veranstalter schließt die von den Genehmigungsbehörden geforderte Versicherung ab.
Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindest-Haftpflicht-Versicherung von 1.000.000,- EUR pauschal besitzen. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflicht-Versicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
Haftungsausschluss
Fahrer und Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen
-
-den Veranstalter, dessen Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer,
-
-Behörden, Vereine und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
-
-den Straßenbaulastträgern, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
-
-die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
gegen die anderen Teams (Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, die Eigentümer und Halter der anderen Fahrzeuge, Fahrer/Beifahrer/Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Sonderprüfungen entstehen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Der Haftungsausschluss gilt auch für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern, Veranstalterkennzeichen (Rallye-Schild) oder vorgeschriebenen Werbeaufklebern entstehen.
Die Haftungsvereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Sofern Bewerber oder die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer eine Haftungsverzichtserklärung abgibt. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer/Beifahrer alle aufgeführten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung.
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, der eigenen Bewerber, Fahrer, Beifahrer und eigene Helfer aus Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
Verantwortlichkeit, Änderung der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen oder die Veranstaltung oder einzelne Wertungsprüfungen abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflichten zu übernehmen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgenommen.
VII. Ergänzungen - Anwendung und Auslegung der Ausschreibung
Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert oder ergänzt werden.
Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in nummerierten und datierten Durchführungsbestimmungen herausgegeben, die dann Bestandteil dieser Ausschreibung sind.
Diese Durchführungsbestimmungen werden am offiziellen Aushang ausgehängt und den Teilnehmern direkt bekannt gemacht, ausgenommen dies ist während des Ablaufes der Veranstaltung nicht möglich.
Der Rallyeleiter ist zur Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig.
VIII. Pflichten der Teilnehmer
Der Start erfolgt in Reihenfolge der Startnummern. Die niedrigste Nummer startet zuerst.
Jede Verspätung am Start der Veranstaltung oder am Start der 2. Etappe wird pro Minute Verspätung mit 10 Strafsekunden bestraft.
Fahrzeuge mit mehr als 10 Minuten Verspätung werden zum Start nicht zugelassen.
Der Veranstalter händigt jedem Team 2 Rallyeschilder sowie 2 Startnummern aus.
Die Rallyeschilder müssen während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn und hinten am Fahrzeug angebracht sein und dürfen auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen verdecken.
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein.
IX. Bordkarte
Bei der Dokumentenabnahme erhält jedes Team Bordkarten, auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen angegeben sind.
Am Ende jeder Etappe wird die entsprechende Bordkarte eingezogen.
Die Bordkarte muss an den Kontrollstellen und Sonderaufgaben persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden.
Die Teams sind alleine für das Vorweisen der Bordkarte an den verschiedenen Kontrollen und für Richtigkeit der Einträge verantwortlich.
Daher ist es Aufgabe des Teams, seine Bordkarte zur rechten Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die Eintragung korrekt erfolgte.
Der Sportwart der Kontrollstelle ist alleine berechtigt, in die Bordkarte einzutragen. Eintragungen durch andere Personen oder Änderungen der Bordkarte führen zum Wertungsausschluss.
X. Verkehrsregeln
Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teams die Straßenverkehrsbestimmungen strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird wie folgt bestraft:
a) 1. Verstoß = 1 Strafpunkt
b) 2. Verstoß = 5 Strafpunkte
c) 3. Verstoß = Wertungsverlust
Geschwindigkeitsübertretung über 50 % = Wertungsverlust
Bei Verstoß gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Polizeibeamte, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen auf dieselbe Art und Weise informieren wie normale Verkehrsteilnehmer.
Beschließt die Polizei, den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, kann sie den Veranstalter auffordern, die in dieser Ausschreibung festgelegten Strafen zu verhängen, vorausgesetzt dass:
a) die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg schriftlich beim Veranstalter eingeht.
b) die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fahrer sowie Ort und Uhrzeit zweifelsfrei feststellen zu können.
c) der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt.
XI. Werbung

Der Veranstalter behält sich vor auf der Startnummer A und auf dem Rallyeschild B Werbung anzubringen, diese ist dann verpflichtend und darf nicht abgedeckt werden.
XII. Ablauf der Veranstaltung
Start
Die Teams werden am Sonntag, 15. August ab 9.31 Uhr im Minutenabstand gestartet.
Kontrollen
Alle Teams erhalten ein Bordbuch, das die genaue Beschreibung der Strecke und der Zeitkontrollstellen enthält.
Die Teams sind verpflichtet, ihre Durchfahrt an jedem im Bordbuch aufgeführten Kontrollpunkt in der richtigen Reihenfolge auf der Bordkarte bescheinigen zu lassen.
Die Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist im Bordbuch vermerkt.
Alle besetzten Kontrollen, d.h. Durchfahrts- und Zeitkontrollen, Start- und Ziel-Kontrollen von Gleichmäßigkeitsprüfungen, werden mit Hilfe der FIA-Standard-Kontrollschilder gekennzeichnet.
Der Beginn der Zeit - Kontrollzone ist durch ein Hinweisschild "Uhr auf gelbem Grund" angezeigt. In einer Entfernung von rund 25 m ist der Standort des Kontrollpostens durch ein gleiches Zeichen jedoch "Uhr auf rotem Grund" gekennzeichnet.
Die Kontrollstellen werden 15 Minuten vor der theoretischen Ankunftszeit des 1. Fahrzeuges geöffnet und 15 Minuten nach der theoretischen Ankunftszeit des letzten Fahrzeuges geschlossen.
Zeitkontrollen

An den Zeitkontrollen tragen die Sportwarte die Zeit, d. h. die jeweils laufende Minute in die Bordkarte ein, sobald sie vom Teilnehmer übergeben wird. Hierzu müssen sich Fahrzeug, Fahrer und Beifahrer des Teams in der Kontrollzone befinden.
Jedes Team muss die jeweilige Zeitkontrolle zu einer vorgegebenen Sollzeit absolvieren. Diese Sollzeit ergibt sich durch Addition der Soll-Fahrzeit für den jeweiligen Abschnitt und der Startzeit zu diesem Abschnitt.
Beispiel:
| Startzeit zum Abschnitt.......................................................... | 10.00 Uhr |
| Soll-Fahrtzeit für den Abschnitt............................................. | 19 min. |
| Sollzeit für die Zeitkontrolle................................................... | 10.19 Uhr |
Jedes Teilnehmerfahrzeug muss bis zu der Sollzeit vorangehenden Minute vor dem Symbol ”Uhr auf gelbem Grund” warten. Die Besatzung darf dabei die Kontrollzone bereits betreten. In der Sollminute oder der dieser vorangehenden Minute darf in die Kontrollzone eingefahren werden. Der Zeiteintrag durch den Sportwart erfolgt unmittelbar nach Übergabe der Bordkarte. Dabei wird die im Moment der Übergabe laufende Minute eingetragen.
Beispiel:
| Sollzeit für die Zeitkontrolle................................................... | 10.19 Uhr |
| Einfahren in die Kontrollzone ab.......................................... | 10.18 Uhr |
| Übergabe der Bordkarte an den Sportwart zwischen ...... | 10.19 Uhr |
| und........................................................................................... | 10.19.59 Uhr |
Jegliche Abweichung des Zeiteintrags von der Sollzeit wird wie folgt bestraft:
| a) | für Verspätung 2 Strafpunkte pro angebrochener Minute |
| b) | zu frühe Ankunft 10 Strafpunkte pro angebrochener Minute |
| c) | Verspätung gegenüber der Sollzeit um mehr als 15 Minuten: Wertungsausschluß |
Durchfahrtskontrollen

Mit Hilfe von Durchfahrtskontrollen (DK) wird überprüft, ob die vorgegebene Fahrtstrecke durch die Teilnehmer eingehalten wird.
Der Beginn einer DK ist durch das Schild ”Stempel auf gelbem Grund” gekennzeichnet. In etwa 25 m Entfernung befindet sich der Standort des Kontrollpostens mit dem Schild ”Stempel auf rotem Grund”. Hier übergibt das Team die Bordkarte an den Sportwart, welcher die Durchfahrt mit einem Stempeleintrag oder Handzeichen in das dafür vorgesehene Feld bestätigt.
Das Auslassen einer DK wird mit 10 Strafpunkten gewertet.
Auf kurzen Orientierungsetappen werden Kontrollschilder verwendet (Muster am Start). Diese Kontrollschilder sind in das jeweils nächste freie Feld der Bordkarte einzutragen.
Gleichmäßigkeitsprüfungen (GP)

Bei den Gleichmäßigkeitsprüfungen wird den Teilnehmern die Aufgabe gestellt, die Strecke eines Rundkurses mit einem vorgeschriebenen Schnitt (km/h) bzw. Sollzeit mit einer Karenz von +/- 5 Sekunden zu fahren (Setzzeit). Abweichungen von der Karenzzeit werden mit 1 Strafpunkt pro angefangener Sekunde bestraft.
Bei weiteren Runden auf dem Rundkurs ist die in der ersten Runde gefahrene Zeit zu bestätigen. Abweichungen zwischen Runde 1 und den folgenden Runden werden mit 0,1 Punkten je 1/10 Sekunde bestraft. Die maximale Strafpunktzahl je Runde beträgt 10 Strafpunkte.
Die Erfassung der Zeiten erfolgt grundsätzlich mit Lichtschranken.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenzahl wird durch Sachrichter, gegen deren Entscheid kein Protest möglich ist, überwacht.
Im Bereich der GPs hat sich jeder Teilnehmer so zu verhalten, dass kein anderer Teilnehmer am Überholen gehindert wird. Die Einhaltung dieser Regel wird durch Sachrichter überwacht, gegen deren Entscheidung kein Protest möglich ist. Festgestellte Behinderungen werden mit 10 Strafpunkten bestraft.
Ablauf einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GP)
Vor der GP befindet sich eine Zeitkontrolle. Diese Zeitkontrolle gibt gleichzeitig den Zeiteintrag für den Start der GP und ist deswegen mit dem Symbol Flagge auf rotem Untergrund gekennzeichnet. Ab hier gilt Halteverbot!
Auf dem jetzt folgenden Rundkurs erfolgt die Zeitnahme für den Start mittels Lichtschranke. Die Zeitnahme ist durch eine karierte Flagge auf gelbem Grund gekennzeichnet.
Nach Absolvierung der vorgeschriebenen Rundenzahl verlässt das Team den Rundkurs an der vorgeschriebenen Stelle. Anhalten ist erst erlaubt, nach dem das Schild „Ende der Kontrollzone“ passiert wurde.
Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten.
XIII. Abnahme
Abnahme vor dem Start
Jedes teilnehmende Team muss sich am 14.8.2010 zwischen 17.00 und 22.00 Uhr zur Abnahme einfinden. Im Ausnahmefall ist nach Rücksprache mit der Fahrtleitung eine Abnahme am 15.8.2010 zwischen 7.30 und 9.15 Uhr möglich.
Die Abnahme hat allgemeinen Charakter ( Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften, Kontrolle der Startnummern, Rallyeschilder usw.)
Bei der Abnahme werden geprüft:
Führerschein des Fahrers
Kraftfahrzeugschein
evtl. Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers.
Schlusskontrolle
Nach Ankunft im Ziel können Fahrzeuge einer kurzen Überprüfung zur Feststellung der Identität gegenüber der Abnahme unterzogen werden.
XIV. Wertung / Preise
Wertung
Die Strafen werden in Strafpunkten ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der verhängten Strafpunkte errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Strafpunktsummen. Die Klassenwertungen werden auf dieselbe Art und Weise errechnet.
Preise
Gesamtklassement
1. - 3. Platz erhalten Pokale
Klassenwertung
30 % der Starter jeder Klasse erhalten Pokale.
Sonderpreise
Cuxhaven-Trophy
Das beste Team der GPs wird mit der Cuxhaven-Trophy ausgezeichnet.
Cuxland-Trophy
Der Gesamtsieger erhält die Cuxland-Trophy des Landkreises Cuxhaven
Siegerehrung
Die Siegerehrung ist Teil der Veranstaltung. Ehrenpreise werden nicht nachgesandt.
